Gremien zur Förderung der Gleichstellung

Ausschuss für Gleichstellungsfragen

Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen ist ein Gremium, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität einsetzt. Er existiert seit dem Sommersemester 1986. Laut Hochschulgesetz gehören zu den Aufgaben des Senatsausschusses:

  • die Erstellung eines Vorschlages für den Senat zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen (für die Dauer von drei Jahren) (§ 4 Abs. 4 HochSchG)
  • die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§ 4 Abs. 6 HochSchG).

Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen arbeitet unter dem Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten (des Senats) und setzt sich aus je drei Vertreter*innen aller Statusgruppen zusammen: Studierende, Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Medizin, Technik und Verwaltung, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Professor*innen. Beratend hinzugezogen wird der Präsident und der Personalrat.

Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. Sylvia Thiele, Gleichstellungsbeauftragte des Senats
Geschäftsführung: Daniela Fahrnbach, Gleichstellungsreferentin

Landeskonferenz der Hochschulfrauen in Rheinland-Pfalz (LaKoF)

Die Landeskonferenz (LaKoF) ist ein Zusammenschluss aller Gleichstellungsbeauftragten sowie der Gleichstellungsreferent*innen und Mitarbeiter*innen in Gleichstellungsbüros an Hochschulen in Rheinland-Pfalz.

Bundeskonferenz (BuKoF)

Die Bundeskonferenz (BuKoF) ist ein Zusammenschluss aller Gleichstellungsbeauftragten sowie der Mitarbeiter*innen in Gleichstellungsbüros aller deutscher Hochschulen.

Neben der Vernetzung und dem Austausch berät die BuKoF auf Bundesebene Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsverwaltung.