Wiedereinstiegsstipendien des Landes Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit schreibt Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen in der Forschung aus.

Die Wiedereinstiegsstipendien sind ein wirksames Instrument zur Wiedereingliederung und Weiterqualifizierung von Wissenschaftlerinnen, indem sie im Anschluss an eine Familien- oder Betreuungsphase oder auch qualifizierte Berufstätigkeit einen Wiedereinstieg ermöglichen, um eine bereits begonnene wissenschaftliche Arbeit zum Abschluss zu bringen.

Wiedereinstiegsstipendien stehen auch Frauen zur Verfügung, die im Anschluss an ihr wissenschaftliches Hochschulstudium zunächst eine mehrjährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs erworben haben und jetzt die Promotion nachholen wollen, um sich für eine Fachhochschulprofessur zu qualifizieren. Dabei bietet sich eine Kombination mit dem Lehrbeauftragtenprogramm „Mary Somerville" an.

Voraussetzungen

  • Hochschulabschluss bzw. Promotion mit überdurchschnittlichem Ergebnis,
  • Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder wegen mindestens fünfjähriger qualifizierter Berufstätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) vor Aufnahme des Stipendiums,
  • Wiedereinstieg durch die Fortsetzung oder Beendigung eines bereits begonnenen Forschungsprojekts an einer rheinland-pfälzischen Hochschule mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur bzw. dem Abschluss der Promotion.

Verfahren

  • Beratungsgespräch und Vorprüfung des Antrags mit der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität
  • Antrag an den Präsidenten über die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität

Beizufügen sind (bitte Unterlagen in deutscher Sprache):

  • Aussagekräftiges Anschreiben inkl. knapper Darstellung des bisherigen und geplanten wissenschaftlichen Werdegangs, der Dauer der Unterbrechung des Forschungsprojekts, Angaben zu den o.g. persönlichen Stipendienvoraussetzungen,
  • Forschungsskizze inkl. eines plausiblen Zeit- und Arbeitsplans
  • Tabellarischer Lebenslauf (einschließlich Familienstand, Zahl und Geburtsdaten der Kinder)
  • Ggf. Kopien der Geburtsurkunden
  • Kopien der Prüfungsurkunden aller Hochschulabschlüsse (bei ausl. Zeugnissen Art und Note sollte ersichtlich sein) und aller Arbeitszeugnisse bzw. Nachweise freiberuflicher Tätigkeit (ggf. beglaubigte Übersetzungen)
  • Zwei Gutachten von betreuenden Professorinnen oder Professoren zur Exzellenz und zum Stand der Forschungsarbeit, die auch zur Betreuung und dem voraussichtlichen Abschluss des Vorhabens Stellung nehmen
  • Bitte lassen Sie uns alle Unterlagen per Mail in einem mit Datum und Name gekennzeichneten PDF sowie zusätzlich eine gedruckte Kopie der Bewerbungsunterlagen zukommen
  • Votum der Gleichstellungsbeauftragten - Bitte beachten Sie: dieses erfolgt nach Einreichung der Unterlagen

Stipendienvergabe

  • Das Stipendium wird einmalig für ein Jahr gewährt. Dabei wird erwartet, dass die Stipendiatin vergleichbar einer hauptberuflichen Tätigkeit an ihrem Projekt arbeitet. Alternativ kann ein Teilzeitstipendium (50%) mit doppelter Laufzeit beantragt werden (in diesem Fall werden auch die Kinderbetreuungszuschläge halbiert). Ein Wechsel von einem Vollzeit- auf ein Teilzeitstipendium und umgekehrt kann einmal beantragt werden.
  • In begründeten Fällen ist anschließend eine einmalige Verlängerung des Stipendiums um bis zu sechs Monaten möglich. Die Antragstellung muss direkt nach erstmaliger Vergabe erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Fristen zur Einreichung in der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität!
  • In jeweils halbjährigen Abständen ist dem Ministerium (über die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität) gemeinsam mit den betreuenden Personen per Zwischenbericht über den Arbeitsfortschritt inkl. Zeitplan zu berichten.
  • Das Stipendium beträgt 1000 Euro wenn die Promotion angestrebt wird, bzw. 1300 Euro bei Qualifizierung für eine Professur.
  • Zusätzlich werden Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von 150 Euro für ein Kind, 200 Euro für zwei Kinder, 250 Euro für drei und 300 Euro ab vier Kindern und mehr gewährt.