Ergänzende Informationen für Führungskräfte zum Thema Sexuelle Belästigung
Wenn Sie als Personalverantwortliche*r sexuelle Belästigung beobachten, spätestens aber dann, wenn eine direkte Beschwerde an Sie herangetragen wird, sind Sie verpflichtet, etwas dagegen zu unternehmen. So sieht es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt der JGU vor. Letztere bezieht ausdrücklich auch solche Mitglieder ein, die (noch) nicht durch das AGG erfasst sind, wie z.B. die Studierenden.
Der Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erfordert eine hohe Professionalität. Neben dem Erkennen und korrekten Einordnen vor allem auf Ebene Ihrer Beratungskompetenz, Ihrer Konfliktlösekompetenz und Ihres Wissenstandes zu dem Thema. Gleichzeitig kann es vorkommen, dass Führungskräfte wenig Erfahrung und Routine im Umgang mit solchen Situationen haben. Folgende Informationen sollen Sie unterstützen und erste Impulse geben. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Unmissverständliche Position
- Machen Sie Ihrem Team gegenüber deutlich, was sexuelle Belästigung ist. Beispiele dafür finden Sie im Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Machen Sie deutlich, dass Sie sexuelle Belästigung in Ihrem Team nicht akzeptieren und weisen Sie auf mögliche dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen hin.
- Lehnen Sie die Bagatellisierung von sexueller Belästigung als Witz oder Missverständnis deutlich ab.
Enttabuisierung
- Sprechen Sie das Thema in Ihrem Team möglichst unabhängig von einem konkreten Vorfall offen an.
- Machen Sie deutlich, dass Sie als Ansprechperson für Betroffene zur Verfügung stehen.
- Benennen Sie, so möglich, weitere Personen als Erstkontakt (unterschiedlichen Geschlechts).
Teamkultur und Arbeitsumfeld
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche Risikofaktoren, z.B. Infrastruktur, Arbeitszeit, -ort, -kultur.
- Beugen Sie Machtmissbrauch und Konkurrenzkampf in Ihrem Team vor.
- Fördern Sie ein respektvolles Miteinander
- Schreiten Sie ein, wenn Sie selbst sexuelle Belästigung beobachten.
- Nehmen Sie Hinweise von betroffenen Personen oder Dritten ernst.
- Dokumentieren Sie Hinweise von Dritten oder betroffenen Personen.
- Wahren Sie Vertraulichkeit und Diskretion und halten Sie auch Dritte dazu an.
Expertise einholen
- In der Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung an der JGU (pdf) finden Sie Ansprechstellen, die Sie um Unterstützung bitten können.
Fürsorgepflicht ausüben
- Bieten Sie Betroffenen Ihre Unterstützung an und machen Sie sie auf bestehende Unterstützungsangebote aufmerksam.
- Belassen Sie die Deutungshoheit bei der betroffenen Person.
- Handeln Sie in enger Abstimmung mit der betroffenen Person.
- Treffen Sie Sicherungs- und Schutzmaßnahmen und schützen Sie gleichzeitig die in Verdacht geratene Person vor voreiligen Verurteilungen.
- Zeigen Sie sich gegenüber der betroffenen Person transparent in Bezug auf z.B. eigene Nachfragen, das Erstellen von Notizen, die Dokumentation, das weitere Vorgehen.
- Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen, sollten Sie die betroffene Person auf die Möglichkeit der Strafanzeige hinweisen.
- Weisen Sie die betroffene Person auf interne und externe Beratungsstellen hin.
- Eine Beschwerde muss erfasst und geprüft werden, die Ergebnisse sind der betroffenen Person mitzuteilen. Im Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes finden Sie Hinweise zum Vorgehen.
- Dokumentieren Sie das Beschwerdeverfahren.
- Als Führungskraft sind Sie verpflichtet, das belästigende Verhalten zu unterbinden.
- Der betroffenen Person dürfen durch die Beschwerde keine Nachteile entstehen.
- Vermeiden Sie es, die betroffene mit der beschuldigten Person zu konfrontieren.
Beschuldigte Person anhören und ggf. sanktionieren
- Führen Sie ein Personalgespräch mit der Person, der die sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, in dem Sie diese mit den Vorwürfen konfrontieren und sie um Stellungnahme hierzu auffordern.
- Im Falle, dass die Person, der die sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, die Vorwürfe einräumt, veranlassen Sie ggf. durch Einschaltung zuständiger Stellen angemessene, gebotene und verhältnismäßige Maßnahmen und Sanktionen. Diese Maßnahmen können je nach Einzelfall von der Ermahnung bis zur Kündigung oder Disziplinarmaßnahme der bzw. gegenüber der betreffenden Person reichen. Im Einzelnen sollten Sie hierzu den Rat der Abteilung Personal einholen.
- Prüfen Sie die Glaubhaftigkeit der Aussage, falls die Person, der die sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, die Vorwürfe abstreitet.
- Informieren Sie die beschwerdeeinreichende Person, wenn das Gespräch stattgefunden hat.
- Der Umgang mit sexueller Belästigung hängt immer unter Würdigung aller Gesamtumstände vom konkreten Einzelfall ab, so dass keine einheitliche Vorgehensweise skizziert werden kann.