"Sprache ist ein Produkt historisch-gesellschaftlicher Phänomene, also stellt sie auch Produktion und Reproduktion gesellschaftlicher Verhältnisse dar."*
Gendergerechte Sprache ist Teil einer reflektierten und Vielfalt abbildenden Sprachpraxis. § 4 Absatz 2 des HochSchG normiert, dass Hochschulen "insbesondere in ihren Satzungen und im dienstlichen Schriftverkehr die Grundsätze der geschlechtsgerechten Amts- und Rechtssprache" zu berücksichtigen haben.
Sprache kann auf vielfältige Arten diskriminieren. Die JGU engagiert sich für eine reflektierte, respektvolle und Vielfalt abbildende Sprachpraxis.
* Zitat aus "Geschlechtergerecht in Sprache und Bild", Johannes Kepler Universität Linz, S. 3.
Handreichung diskriminierungsarme Sprache
In den Jahren 2020/2021 wurde an der JGU eine Handreichung entwickelt und im Senat diskutiert, die unterschiedliche Aspekte diskriminierungsarmer Sprache aufgreift und praktische Beispiele und unterschiedliche Anwendungsebenen aufzeigt. Mit dieser Handreichung möchte die JGU ihre Mitglieder dazu anregen, ihre Sprachpraxis zu reflektieren und einen Anstoß sowie praktische Tipps zur Umsetzung einer diskriminierungsarmen Sprache geben. Dabei gibt sie über das Thema einer gendersensiblen Kommunikation hinaus Impulse in Hinblick auf eine Sprachpraxis, die andererseits bisher nur am Rande berücksichtigte Aspekte sprachlicher Diskriminierungsrisiken wie u. a. Alter, Klasse, Status, Behinderung, Hautfarbe, Herkunft zu thematisieren und perspektivisch stärker mitzudenken.
Die Handreichung als PDF können Sie sich hier herunterladen: